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Spekatulärer Zagorec-Prozess in Klagenfurt

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Beschreibung

Spekatulärer Zagorec-Prozess in Klagenfurt

Diese Woche begann vor dem LG Klagenfurt der Prozess gegen den ehemaligen kroatischen Ex-General Vladimir Zagorec, der – so die Anklageschrift – Ex-Hypo-Vorstand Striedinger, Ex-Steuerberater Hermann Gabriel und einen Rechtsanwalt aus Liechtenstein als Treuhänder für die Auszahlung überhöhter Kredite für Immobilienprojekte in Kroatien in den Jahren 2004 bis 2006 instrumentalisiert haben soll. Es geht um einen angeblichen Schaden von rund € 19 Mio, von welchem Betrag Zagorec aber nach den letzten Informationen € 16 Mio wieder zurückbezahlte. Aufgrund der teilweise synchron notwendigen Übersetzung des Prozessinhaltes in die kroatische Sprache gestaltete sich die Verfahrensführung sehr aufwendig.

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Nach den Eröffnungsvorträgen, insbesondere der Repliken der Verteidiger, erschienen die Anklagevorwürfe aber sehr fragwürdig, vor allem passte die zeitliche Abfolge der angeblichen Tathandlungen teilweise nicht in die Chronologie der Ereignisse bzw. kamen auch erhebliche Bedenken an dem behaupteten gemeinsamen Tatplan aller vier Angeklagte hervor. Die Verteidiger verwiesen unisono darauf, dass ein gezieltes verbrecherisches Vorgehen wohl anders ausgesehen hätte, welcher Hinweis vor dem Hintergrund der Darstellung der StA Klagenfurt nicht ganz von der Hand zu weisen ist. Weder gibt es offenbar Beweise für interne Absprachen noch wurden die von den Krediten „abgeschöpften“ Gelder irgendwohin transferiert.

Alle Angeklagten bekannten sich nicht schuldig.

Die Anwältin von Zagorec, Ksenija Vrzina, verzichtete auf eine Stellungnahme zu dem für ihren Mandanten angeblich unverständlichen Vortrag der Anklage durch den Staatsanwalt. Sie forderte bereits am ersten Prozesstag eine andere Dolmetscherin und bezweifelte, dass Zagorec in Österreich ein fairer Prozess erwartet. Das Landesgericht Klagenfurt sei ihrer Auffassung nach für die Causa nicht zuständig, weil es an der inländischen Zuständigkeit mangle. Sie begehrte überdies, Zagorec in kroatischer Sprache verteidigen zu dürfen. Alle in diesem Zusammenhang gestellten Anträge der Verteidigerin von Zagorec wurden vom Schöffensenat unter Vorsitz der sehr umsichtigen und geduldigen Richterin Michaela Sanin ab- bzw. zurückgewiesen. Dies mit ausführlichen und nachvollziehbaren Begründungen.

Laut Striedinger-Verteidiger Sebastian Lesigang beruht die Anklage auf „rein spekulativen Annahmen“.

Die Hypo habe nicht nur aus Striedinger bestanden, sondern mehr als 3.000 Mitarbeiter beschäftigt, die alle Entscheidungsgrundlagen in Eigenverantwortung vorbereitet hätten. Insbesondere seien von den Kreditsachbearbeitern die Unterlagen für die gegenständlichen Anträge erarbeitet und dann den Gremien vorgelegt worden. Diese durften darauf vertrauen, dass die Angaben der zuständigen Mitarbeiter richtig waren. Weisungen oder Druckausübungen habe es laut Lesigang in keiner Phase der gegenständlichen Projektabwicklungen gegeben. Letztlich sei alles bankintern korrekt von den zuständigen Gremien genehmigt worden.

Der Verteidiger von Gabriel, Alexander Todor-Kostic, konnte in der Anklageschrift keinen einzigen objektiven Beweis für den Schuldvorwurf gegen seinen Mandanten finden.

Gabriel habe mit den Konstruktionen, über die Zagorec die Finanzierungen und Abschöpfungen abgewickelt haben soll, überhaupt nichts zu tun gehabt. Mit der Verurteilung Gabriels wegen der Hypo-Vorzugsaktien im Jahr 2004, die über die Hypo Liechtenstein finanziert wurden, sei der gegenständlich angeklagte Sachverhalt in keiner Weise vergleichbar. Soweit sich die Anklage auf ein Gespräch vom September 2005 stützt, bei dem Gabriel einen Hinweis auf die Möglichkeiten des Eigenkapitalnachweises durch den liechtensteinischen Treuhänder abgab, stehe fest, dass zu diesem Zeitpunkt alle Kredite – bis auf einen – bereits ausbezahlt waren. Bei dieser Aussage Gabriels könne es sich somit schon denklogisch um keinen kausalen Beitrag zu den angeblichen Tathandlungen handeln bzw. sei es ausgeschlossen, dass dieser die angeblich verbrecherischen Konstruktionen ausgedacht habe.

Michael Dohr als Verteidiger des Liechtensteiner Anwalts erklärte, sein Mandant habe sich noch nie etwas zuschulden kommen lassen, er sei einer der renommiertesten und bekanntesten Treuhänder Liechtensteins.

Seine Aufgabe habe darin bestanden, die Aufträge seiner Kunden auszuführen. An den Kreditverträgen habe er nie mitgewirkt und für seine Arbeit ausschließlich den dafür vorgesehenen Mindesttarif verrechnet, so der Verteidiger. Es gab auch überhaupt keinen Kontakt zu Striedinger bzw. sei der Großteil seiner Arbeit per Email abgewickelt worden. Auch Gabriel habe er in Zusammenhang mit den gegenständlichen Projekten nie wahrgenommen.

Nach den ersten allgemeinen Einvernahmen der Angeklagten Striedinger, Gabriel und des liechtensteinischen Rechtsanwaltes wurde der Prozess auf den 15.03.2016 vertagt, um mit den ersten Zeugenbefragungen zu beginnen. Zagorec weigerte sich vorerst, als Zweitangeklagter in der Hauptverhandlung eine Aussage zu machen, jedoch ist zu erwarten, dass er doch noch bereit sein wird, sich zum Sachverhalt zu äußern. Dies dürfte wohl auch in seinem eigenen Interesse sein. Für weitere Spannung in diesem Wirtschaftskrimi ist daher gesorgt.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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