6. Landesenquete „Sachwalterschaft versus Selbstbestimmung“
Beschreibung
Treffen, am 24. November fand im Seminarhotel eduCARE auf Initiative der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung und der Soziallandesrätin LHStv.in Beate Prettner die 6. Landesenquete zum Thema „Sachwalterschaft versus Selbstbestimmung“ statt.
Gemeinsam mit einem hochkarätigen Referententeam, ua Volksanwalt Günther Kräuter sowie aus dem Justizministerium der leitende Staatsanwalt Peter Barth, wurde über die „Ist-Situation“ sowie über Alternativen zur Sachwalterschaft informiert und diskutiert.
Neben Bundesbehindertenanwalt Erwin Buchinger und Landesamtsdirektor Dieter Platzer nahmen ca. 200 interessierte Fachleute und Selbstbetroffene an der Veranstaltung aktiv teil.
In den letzten Jahren musste ein stetiger Anstieg der gerichtlich beschlossenen Sachwalterschaften verzeichnet werden – derzeit gibt es schätzungsweise 3.800 besachwaltete Personen in Kärnten, österreichweit sind es ca. 59.000 Personen. Die Behindertenanwältin, Frau Isabella Scheiflinger, sieht diese Entwicklung sehr kritisch, vor allem, da jede Sachwalterschaft massiv in das – auch von der UN-Behindertenkonvention garantierte – Recht auf Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung eingreift.
Als Konsequenz daraus ist Österreich verpflichtet, die Sachwalterschaft zu novellieren und weitgehend abzuschaffen.
Erste wichtige Schritte in diese Richtung finden bereits statt; so läuft derzeit am Bezirksgericht Wolfsberg, das Pilotprojekt der „Unterstützten Entscheidungsfindung“. Mit Hilfe vom Vertretungsnetz-Sachwalterschaft werden Alternativen zu einer „drohenden“ Sachwalterschaft gesucht. Ziel ist es, durch begleitende Vertrauenspersonen oder Sozialdienste eine Sachwalterschaft für eine größere Anzahl von betroffenen Personen ganz zu vermeiden bzw. zumindest hinauszuzögern.
Unabhängig von diesem Pilotprojekt wird auf Bundesebene auch an einer grundlegenden Reform des Sachwalterschaftsrechtes gearbeitet.
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