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Klagenfurt

Wirtschaftskammer unterstützt die Verwaltung bei regionaler Auftragsvergabe

Veröffentlichungen gemäß § 10 und § 15 Ausschreibungsgesetz

Beschreibung

Einen Ratgeber für die rechtskonforme und trotzdem regionale Vergabe von öffentlichen Aufträgen – immerhin drei Milliarden Euro im Jahr – legt die WK Kärnten vor.

Das nun schon in der 4. Auflage erscheinende Handbuch zur Regionalvergabe soll Gemeinden in bewährter Manier eine Hilfe bei öffentlichen Ausschreibungen zur Seite stellen. Aufgezeigt werden legale Wege, wie man als Gemeinde rechtskonform im Sinne des Bundesvergabegesetzes einkaufen und auch noch Unternehmern vor Ort Chancen bieten kann, an Ausschreibungen teilzunehmen. „Mit dem Vergabehandbuch und dem Onlinerat-Nachschlagewerk www.vergaberatgeber.at geben wir den Auftraggebern bei Land und Gemeinden wirkungsvolle Werkzeuge in die Hand, damit sie Ausschreibungen selbst durchführen können und die heimische Wirtschaft davon profitiert“, unterstrich heute WK-Präsident Jürgen Mandl bei einem Pressegespräch im Vorfeld einer Informationsveranstaltung in der WK Kärnten.

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Die wirtschaftliche Bedeutung dieser Entscheidungen ist enorm:

In Österreich werden jährlich von öffentlichen Auftraggebern (auch und besonders die 132 Kärntner Gemeinden zählen dazu) mehr als 60 Milliarden Euro durch öffentliche Auftragsvergaben investiert. Das sind rund 18 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP). In Kärnten dürften es mehr als drei Milliarden Euro sein, die im Wege des Straßen- und Wohnbaus, der Gemeinden und sonstiger Beschaffungen ausgegeben werden. „Vieles hat sich in den vergangenen Jahren zum Positiven entwickelt, wie sich an der Umstellung vom Billigst- zum Bestbieterprinzip zeigt“, erklärte dazu Landesgemeindereferent Daniel Fellner. Selbstverständlich solle Kärntner Steuergeld auch in Kärnten investiert werden. 90 Prozent der Gemeindeprojekte lägen ohnehin unterhalb des Schwellenwertes von 100.000 Euro und würden damit eine Direktvergabe mit der Wahrung der regionalen Interessen ermöglichen. Die Herausforderung liegt laut Fellner nicht in der Bewusstseinsschaffung – „das Interesse, dass die regionale Wirtschaft profitiert, ist überall vorhanden, darauf achtet jeder Bürgermeister!“ -, sondern in der Sorge um das Risiko.

Genau diese Sorge soll der überarbeitete juristische Wegweiser nehmen, erläuterte Wirtschaftslandesrat Zafoschnig:

„Das Handbuch schafft Rechtssicherheit und ist ein guter Leitfaden, um sämtliche Möglichkeiten der regionalen Vergabe auszuloten!“ Er sieht darin ein Lehrbeispiel für die „Glokalisierung“: „Wir müssen global denken, aber lokal handeln.“ Deshalb setzt die überarbeitete Ausgabe noch mehr als bisher auf Beispiele, schildert Vergabeexperte Bernhard Gerhardinger: „Wir haben alle möglichen Gemeindeanforderungen vom Bauprojekt bis zur Beschaffung von Toilettenpapier für die Schule angeführt. Wer sich an die Beispiele und Richtwerte hält, ist auf der sicheren Seite.“

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Dabei handelt es sich um Vorhaben, die Gemeinden immer wieder abzuwickeln haben, wie etwa die Errichtung eines Kindergartens.

Geht man von der Annahme eines Bauvorhabens im sogenannten Unterschwellenbereich mit einem geschätzten Auftragswert von 3,9 Mio. Euro ohne USt. aus – also weit unter dem EU-Schwellenwert von 5,548 Mio. Euro -, dann gelten für das gesamte Bauvorhaben die weniger strengen Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes (BVergG): Die Gemeinde darf etwa die einzelnen Gewerke des Bauvorhabens (Baumeister, Heizung- und Lüftungstechniker, Elektroinstallationen, Spengler, Dachdecker, Zimmermann) jeweils in einem gesonderten Auftrag vergeben. Für die Wahl der einzelnen Verfahren gilt als geschätzter Auftragswert der Wert des einzelnen Loses.

Im Beispiel betragen die geschätzten Kosten für das Gewerk Zimmermann etwa 30.000 Euro. Dieses Gewerk kann direkt an einen Unternehmer vor Ort vergeben werden. Zur Preisangemessenheit empfehlen die Autoren grundsätzlich auch bei Direktvergaben zumindest die Einholung von drei Angeboten. Das Gewerk Elektroinstallationen wurde auf Euro 110.000 geschätzt, in diesem Fall kann etwa ein nicht offenes Verfahren mit drei ortsansässigen Unternehmern durchgeführt werden.

Über solche Praxisbeispiele hinaus – neu aufgenommen wurde etwa die Errichtung einer Musikschule und die Neugestaltung des Hauptplatzes bzw. die Sanierung des Freibads – finden sich auch wieder zahlreiche Tipps, Vorschläge für Zuschlagskriterien und neue FAQs im Handbuch. So gibt es zahlreiche Zuschlagskriterien für regionale Anbieter wie etwa die Beschäftigung von Lehrlingen, die Umweltgerechtheit des Transportes, die Verwendung umweltfreundlicher Materialien oder die Ausfallsicherheit, bei der etwa Zusatzpunkte für kurze Reaktionszeiten für Reparaturen berücksichtigt werden können. Darüber hinaus können auch Lebenszykluskosten wie etwa der Einsatz von energieeffizienten Baumaterialien, wassersparenden Sanitäreinrichtungen oder stromsparender Beleuchtungseinrichtungen positiv bewertet werden.

Besonderes Augenmerk wird bei der neuen Auflage auf die verpflichtende vollelektronische Abwicklung von Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich gelegt.

Neu aufgenommen wurde eine grafische Übersicht, welche den Ablauf von E-Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich darstellt. Beibehalten haben die Herausgeber hingegen das freiwillige Selbstbekenntnis zur regionalfreundlichen Vergabe mit einem Muster für eine Vergabeordnung für Gemeinden: Kommunen können sich somit bewusst im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für regionale Beschaffungen aussprechen.

Zeitgleich mit dem Vergaberechtsreformpaket ist auch die Schwellenwerteverordnung 2018 in Kraft getreten. Sie ermöglicht öffentlichen Auftraggebern bis 31.12.2020, weiterhin regionalfreundliche Vergabeverfahren zu wählen. Die Direktvergabe an einen Unternehmer ist bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro zulässig und das nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung kann im Baubereich bis zu einem geschätzten Auftragswert von 1 Million Euro gewählt werden.

Darüber hinaus bringt das neue Vergabepaket im Wesentlichen die flächendeckende Einführung der elektronischen Vergabe im Oberschwellenbereich und eine Ausweitung des Bestbieterprinzips. Besonders erfreulich ist dabei, dass öffentliche Stellen gezielt auf qualitativ hochwertigen Einkauf setzen sollen: Innovative und ökologische Aspekte bei der Durchführung von Vergabeverfahren werden verstärkt berücksichtigt.

Die e-Vergabe war hingegen verpflichtend EU-weit umzusetzen und hat administrative Vorteile.

Aus der Sicht der kleineren Unternehmen ist sie jedoch ein zweischneidiges Schwert: Einerseits bringt sie mehr Fairness und Transparenz im öffentlichen Einkauf. Das erhöht die Chancen für KMU in vielen Branchen. Andererseits bringt die durch die e-Vergabe erreichte Erweiterung des Bieterkreises vermutlich auch einen erhöhten Wettbewerb und Preisdruck. Daraus resultiert das Gebot einer KMU-freundlichen Konzeption und Durchführung von Vergabeverfahren: Wenn ein Vergabeverfahren KMU-freundlich konzeptioniert wird, indem z.B. eine gewerkeweise Ausschreibung erfolgt, können KMU vermehrt als Bieter und nicht nur als Subunternehmer an einer Ausschreibung teilnehmen.

Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Kärnten
Wirtschaftspolitik
DI Gerhard Genser
T 05 90 90 4–220
E [email protected]
W kaerntnerwirtschaft.at

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Fotos: Mag. Bernhard Gerhardinger, Wirtschaftskammer Niederösterreich, Jürgen Mandl, MBA, Wirtschaftskammerpräsident Kärnten, LR Mag. Ulrich Zafoschnig, Wirtschaftsreferent, LR Ing. Daniel Fellner, Gemeindereferent (v.l.n.r.)

Foto: WKK/Fritzpress

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