Einreiseverbot von Slowenien nach Österreich
Beschreibung
Seit 20.3.2020 gilt: von Slowenien nach Österreich einreisende Personen müssen ein ärztliches Zeugnis (in deutscher oder englischer Sprache) vorweisen, dass der molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ ist. Das ärztliche Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein. Personen, die ein solches Zeugnis nicht vorlegen können, wird die Einreise verweigert.
Diese Verordnung ist auf den Güterverkehr und den gewerblichen Verkehr sowie den Pendler-Berufsverkehr nicht anwendbar.
Nach unserem derzeitigem Informationsstand können slowenische Pendler also trotz verschärfter Grenzkontrollen nach wie vor einreisen.
Das AußenwirtschaftsCenter Laibach empfiehlt für Pendler neben einem
amtlichen Reisedokument (Reisepass, Personalausweis) einen Nachweis des Arbeitsverhältnisses mitzuführen, z.B. eine Kopie des Arbeitsvertrages, Auftragsunterlagen, etc. Zusätzlich wird empfohlen, den Vordruck Bescheinigung für Berufspendler vom österreichischen Arbeitgeber ausfüllen zu lassen und im Fahrzeug mitzuführen.
Österreichischen Staatsbürgern und Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz oder Aufenthaltserlaubnis in Österreich ist die Einreise erlaubt. Sie müssen sich jedoch zu einer unverzüglich anzutretenden 14-tägigen selbstüberwachten Heimquarantäne verpflichten.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!
Ansprechpartner:
Wirtschaftskammer Kärnten
Außenwirtschaft & EU
Claudia Hromada-Weratschnig
T 05 90 904 -757
E [email protected]
AußenwirtschaftsCenter Laibach:
T +386 1 513 97 70
E [email protected]
Im Notfall:
Dr. Peter Hasslacher, Wirtschaftsdelegierter: +386 40 620 444
Mag. Stefano La Croce, Wirtschaftsdelegierter Stv.: +386 40 620 767
Aktuelle Meldungen, Reiseinformationen, laufende Updates aus betroffenen Ländern und Hinweise für Exporteure finden Sie auf dem Info-Service zu Covid-19 der Wirtschaftskammer unter WKO Länder-Informationen.
Die FAQs helfen arbeitsrechtliche Aspekte hinsichtlich Reisen in betroffene Gebiete und Rückkehr aus betroffenen Gebieten, sowie Fragen zum Vertragsrecht abzuklären.
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