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Velden

Interview mit den Veldener Wirtschaftsanwälten Alexander & Silke Todor-Kostic zu den Themen Corona und Betriebsausfallsversicherung

Beschreibung

Wir sprechen mit den beiden Partnern der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei Todor-Kostic Rechtsanwälte in Velden am Wörthersee

Presseteam Austria: Herr Mag. Todor-Kostic, Sie stehen als Wirtschaftsanwalt den Unternehmern aller Größenordnungen immer besonders nahe. Wie ist Ihrer Wahrnehmung nach die aktuelle Stimmungslage aufgrund der zuletzt verlängerten Maßnahmen wegen COVID-19?

Alexander Todor-Kostic:
Ich sage mal so, wenngleich die meisten Menschen ohnehin schon Ende März wussten, dass der einwöchige Shut-down nicht das Ende der Restriktionen sein wird, fühlen sich jetzt nach der weiteren Verlängerung der Maßnahmen die meisten Unternehmer mit dem Rücken zur Wand. Wir versuchen hier zu helfen, wo immer das möglich ist, da wir ja als Rechtsanwälte von den allgemeinen Betriebseinstellungen unberührt zur Aufrechterhaltung des Rechtsstaates weiter uneingeschränkt – wenn auch grundsätzlich ohne persönlichen Parteienverkehr – tätig sind.

Alexander Todor Kostic - Interview mit den Veldener Wirtschaftsanwälten Alexander & Silke Todor-Kostic zu den Themen Corona und Betriebsausfallsversicherung

Presseteam Austria: Warum stehen die Unternehmer gerade jetzt mit dem Rücken zur Wand? Wieviel Substanz hat ein Unternehmen gewöhnlich, eine umsatzlose Zeit zu überstehen?

Alexander Todor-Kostic:
Das hängt natürlich immer von der Branche ab, besonders krass ist die Hotellerie und Gastronomie, aber auch der Handel betroffen, wo ja jetzt noch das gesamte Ostergeschäft ausfällt. Für die meisten Unternehmen ist aber vor allem die Ungewissheit, wie lange der Stillstand wirklich dauern wird, ein großes Problem. Diese Unsicherheit in Verbindung mit akuter Existenzangst gründet sich ja auch darauf, dass von Seiten der Politik nicht wirklich konkrete Pläne offen gelegt werden, wie es weitergehen soll, sondern die Vertreter der Bundesregierung quasi nur laufend mit Durchhalteparolen an die Öffentlichkeit treten. Mir fehlt es hier ehrlich gesagt an einem transparenten Diskurs aller Für und Wider ohne Angst- und Panikmache, der auch auf die medizinischen und epidemiologischen Konzepte Bezug nimmt, ohne die derzeit gesetzten Maßnahmen aber generell in Frage stellen zu wollen. Was wir derzeit aber alle in einer solchen Krisensituation dringend  benötigen, ist eine gewisse zeitliche Perspektive!

Presseteam Austria: Frau Mag. Todor-Kostic, wie sieht es mit den rechtlichen Möglichkeiten aus, für die aufgrund der angeordneten Betriebsschließungen geschädigten Unternehmer eine angemessene Ersatzleistung zu erhalten?

Silke Todor-Kostic:
Das Problem dabei ist, dass das Parlament zwar im Eilzugstempo ein wohl notwendiges COVID-19-Maßnahmengesetz Ende März kundgemacht hat. Dort wird darauf verwiesen, dass die Bestimmungen des grundsätzlich für solche Pandemien anwendbaren Epidemiegesetzes 1950 zwar weiter aufrecht bleiben, jedoch nicht für die Folgen aufgrund von Betriebsschließungen. Dies bedeutet, dass man den bisher noch für alle Unternehmer vorgesehenen Ersatzanspruch im Falle von Umsatzeinbußen einfach außer Kraft gesetzt hat, weshalb diese derzeit darauf keinen Rechtsanspruch haben. Ob diese Vorgangsweise verfassungskonform ist, wird nachfolgend noch zu klären sein.

Silke Todor Kostic - Interview mit den Veldener Wirtschaftsanwälten Alexander & Silke Todor-Kostic zu den Themen Corona und Betriebsausfallsversicherung

Presseteam Austria: Das klingt jetzt am ersten Blick sehr einschneidend! Spielt das aber vielleicht deshalb keine besondere Rolle, da Bundeskanzler Kurz ja angekündigt hat, dass es für Österreichs Wirtschaft 38 Mrd Euro geben wird, in welchem Zusammenhang von ihm sogar bekanntlich die Worte: „Koste es was es wolle“ gefallen sind?

Silke Todor-Kostic:
Der fehlende Rechtsanspruch spielt leider in der Praxis schon eine besondere Rolle, weil die Unternehmer ja nach der derzeitigen Rechtslage nur Bittsteller sind und keine Ahnung haben, mit welchen Ersatzleistungen sie am Ende des Tages wirklich rechnen könne. Sie durften sich aufgrund der ambitionierten Ankündigungen von politischer Seite auch angemessene Soforthilfen erwarten, die aber leider jetzt offenbar nicht gewährt werden. Die bereits stark insolvenzgefährdeten Unternehmer würden umgehende Liquiditätszuschüsse benötigen, die weit über ein paar Tausend Euro pro Monat hinausgehen, wie es momentan meines Wissens ausbezahlt wird. Auch sollen die bürokratischen Hürden zur Erlangung der öffentlichen Gelder sehr hoch angesetzt sein, was viele Betriebe verzweifeln lässt. Selbst wenn es nachfolgend zu weiteren, möglicherweise höheren Zuschüssen kommen sollte, wird der schon zuvor angerichtete Schaden für Österreichs Wirtschaft leider wohl nicht mehr annähernd gut zu machen sein. Auch werden hunderttausende Menschen arbeitslos sein. Das sage ich in vollem Bewusstsein, dass natürlich grundsätzlich das menschliche Leben immer über ökonomische Interessen zu stellen ist. Das ist aber auch immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit und der noch drohenden und unabsehbaren Folgen aufgrund des wirtschaftlichen Kollaps einer ganzen Gesellschaft.

Presseteam Austria: Kann hier allenfalls eine in guten Zeiten abgeschlossene Betriebsunterbrechungs- oder Betriebsausfallsversicherung die Rettung für einige Unternehmer sein?

Alexander Todor-Kostic:
Das Problem ist hier, dass die neue Gesetzeslage durch Kundmachung des COVID-19-Maßnahmengesetzes das bisher gültige Epidemiegesetz zumindest teilweise aushebelt. Einige Versicherer wollen die grundsätzlich für Pandemien vorgesehenen Ersatzleistungen daher nicht erbringen, indem sie sich darauf berufen, dass sie nur bei Betriebsstillständen auf Basis der alten Gesetzeslage zur Zahlung verpflichtet wären. Diese Rechtsmeinung ist aus unserer Sicht unrichtig, wenngleich natürlich immer auch der individuelle Versicherungsvertrag anhand der ausgefertigten Polizze zu prüfen ist. Wir haben bereits einige Mandate für versicherte Unternehmen übernommen, um diesen so schnell wie möglich – vorerst im Verhandlungswege – zu ihrem Recht zu verhelfen. In diesem Zusammenhang wird auch das direkt in die Mitgliedstaaten hineinwirkende EU-Recht zu prüfen sein, das ja jegliche Wettbewerbsverzerrungen verhindern will, was grundsätzlich auch für Krisensituationen gilt. Derzeit bedienen ja quasi mit gesetzlicher Ermächtigung nur ein paar wenige Großkonzerne die gesamte Nachfrage der Bevölkerung, auch wenn diese über die Grundversorgung mit Nahrungsmitteln weit hinausreicht.

Silke Todor-Kostic:
Es können sich natürlich gerne Unternehmer, selbstverständlich auch Inhaber von Kleinstbetrieben bei uns melden, die solche Betriebsausfallsversicherungen abgeschlossen haben und jetzt nicht mehr weiter wissen. Wir beraten hier vorerst anhand der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen kostenlos, um im ersten Schritt festzustellen, welche rechtlichen Möglichkeiten sich bieten und legen dann erst nach konkreter Einschätzung der Erfolgsaussichten gemeinsam mit den Klienten die weitere Vorgangsweise fest. Wir stehen natürlich auch zu anderen Fragen in Zusammenhang mit der „Corona-Krise“ zur Verfügung, bitten aber um Verständnis, dass wir aufgrund der Vielzahl allgemeiner Anfragen nicht allen Personen zu jedem Thema antworten können. Bekanntlich ist aber ohnehin die Einholung von allen möglichen Auskünften auch bei der Wirtschaftskammer, den Steuerberatern, aber auch bei den sonstigen Servicestellen sehr gut möglich bzw. beraten auch unsere Rechtsanwaltskolleginnen und Rechtsanwaltskollegen ihre Klienten sehr kompetent.

Alexander Todor Kostic Silke Todor Kostic - Interview mit den Veldener Wirtschaftsanwälten Alexander & Silke Todor-Kostic zu den Themen Corona und Betriebsausfallsversicherung

Presseteam Austria:
Sehr geehrte Frau Mag. Todor-Kostic, sehr geehrter Herr Mag. Todor-Kostic, wir danken Ihnen herzlichst für dieses Gespräch und hoffen auf erfolgreiche Vertretungen im Interesse Ihrer Mandanten und der österr. Wirtschaft.

 

Kontakt:

Kanzlei: Todor-Kostic Rechtsanwälte
Mag. Silke Todor-Kostic
Mag. Alexander Todor-Kostic
Karawankenplatz 1
9220 Velden am Wörthersee

E – Mail : [email protected]
Webseite : www.todor-kostic.at
Telefon : +43 4274/200 80
Fax : +43 4274/200 80-2

Rechtsanwaelte Klagenfurt - Interview mit den Veldener Wirtschaftsanwälten Alexander & Silke Todor-Kostic zu den Themen Corona und Betriebsausfallsversicherung

Fotokünstler: Klaus-Ingomar Kropf | Klagenfurt am Wörthersee

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